Impressum

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KÖRPERMANUFAKTUR

Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.

KÖRPERMANUFAKTUR
Kranabetter & Röser GbR
Achsiedlungsstraße 1
6900 Bregenz
Österreich

Unternehmensgegenstand: Physiotherapie

Steuernummer: 97-177/3262
Firmenbuchgericht: Bregenz
Firmensitz: 6900 Bregenz

Tel.: 0670 356 619 4
E-Mail: office@koerpermanufaktur.at

Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Berufsbezeichnung: Physiotherapeut
Verleihungsstaat: Österreich

EU-Streitschlichtung

Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren. Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/odr?tid=121400851 zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte dieser Webseite

Wir entwickeln die Inhalte dieser Webseite ständig weiter und bemühen uns korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen. Leider können wir keine Haftung für die Korrektheit aller Inhalte auf dieser Webseite übernehmen, speziell für jene die seitens Dritter bereitgestellt wurden.
Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie uns umgehend zu kontaktieren, Sie finden die Kontaktdaten im Impressum.

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Bildernachweis

Die Bilder, Fotos und Grafiken auf dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt.
Die Bilderrechte liegen bei den folgenden Fotografen und Unternehmen:
Virgina Kranabetter

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Physiotherapie Körpermanufaktur (AGB):

Bitte beachten Sie vor dem Behandlungsbeginn

Bedarf an ärztlicher Verordnung

Um eine physiotherapeutische Behandlung erhalten zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Diese muss neben ihren persönlichen Daten
• eine medizinische Diagnose
• die Anzahl der Behandlungseinheiten
• sowie die verordnete Behandlung

beinhalten. Abstand von einer ärztlichen Verordnung kann nur genommen werden, wenn Sie die Leistung ihrer/s Physiotherapeuten/in ausschließlich zur Prävention dient. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an gesunden Menschen erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sind Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt, teilen Sie dies ihrem/er Physiotherapeuten/in sofort mit.

Bewilligung ihrer ärztlichen Verordnung bei ihrem Krankenversicherungsträger

Vor ihrem ersten Termin müssen Sie bei ihrer Krankenkasse die aktuelle Verordnung innerhalb von 4 Wochen bewilligen lassen, um eine Kostenübernahme des aktuellen Kassentarifen, der Physiotherapiebehandlungen nach Beendigung und Bezahlung der verordneten Einheiten, ihrer Krankenkasse erwarten zu können. Laut ÖGK ist die Bewilligung der Überweisungen für Versicherte über der ÖGK im Moment ausgesetzt - mehr Infos hier.

Verrechnung der Leistungen

Die Kosten für die Behandlungen ergeben sich aus den Einzelleistungen, der benötigten Zeit und dem eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen bei Terminvereinbarung (soweit als möglich) bekannt gegeben. Sollte dies einmal nicht geschehen, bitten wir Sie, dies noch einmal zu hinterfragen. Kein Therapeut der Praxis Körpermanufaktur hat einen Kassenvertrag mit ihrer Krankenkasse. Sie begleichen die Kosten der Behandlungen direkt mit dem/der behandelnden Physiotherapeuten/in als Wahltherapeuten/in. Im Anschluss suchen Sie bei ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweise Rückerstattung gemäß dem Kassentarif an. Angaben zu dem zu erwartenden Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Aussage ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

Zahlungsinformation

Ihr/ihre Physiotherapeut/in stellt Ihnen nach erhaltener Behandlung oder auch Behandlungsserie der ärztlichen Verordnung, eine Honorarnote über die Gesamtkosten der Behandlungen aus. Sie können folgende Zahlungsmöglichkeiten wählen:
• Barzahlung
• Zahlung mit Erlagschein / Banküberweisung

Auf der Honorarnote ist die Fälligkeit der Bezahlung zu entnehmen. Um eine Teilrückerstattung der Behandlungskosten ihres Krankenversicherungsträgers zu erhalten, benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung ihrer zuständigen Krankenversicherung.

Reichen Sie nach abgeschlossener Behandlung:
• die Therapierechnung im Original
• den Originalverordnungsschein
• die Bestätigung der Bewilligung bei ihrem Krankenversicherungsträger und
• die Zahlungsbestätigung ein.

Außerdem ist es für die Kostenübernahme wichtig, die von dem Versicherungsträger vorgegebenen Behandlungsfristen einzuhalten. Über diese bitten wir Sie sich selbstständig bei ihrem Versicherungsträger zu informieren. Sollte eine Einhaltung dieser Fristen nicht möglich sein, kann der/die behandelnde Therapeut/in nicht für ein Ausbleiben der Kostenrückerstattung des Krankenversicherungsträgers zur Rechenschaft gezogen werden.

Befundung

Für eine fachgerechte Behandlung wird eine ausführliche Anamnese durchgeführt. Hierfür benötigt ihr/e Physiotherapeut/in ihre Mithilfe. Bitte bringen Sie in diesem Zusammenhang zum ersten Termin alle relevanten Befunde mit. Wird dem Therapeuten eine behandlungsrelevante Information vorenthalten, kann er/sie nicht für die bestmögliche Behandlungsverlauf und Erfolg garantieren.

Ablauf der Therapie

Einzelbetreuung

Ihr/e Physiotherapeut/in steht Ihnen für die Dauer der Behandlung persönlich zur Verfügung. Er oder Sie ist auch ihr Ansprechpartner bei organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Zudem wird folgender Leitfaden für den Behandlungsaufbau als Ansatz genommen und je nach Befund mehr oder weniger beleuchtet:
• Behandlungsziel
• Maßnahmen der Behandlung
• Behandlungstermine
• Behandlungsdauer
• Behandlungsfrequenz
• Behandlungsumfang
• Kosten der Behandlung

Behandlung

Die Behandlungsleistung ihrer/s Physiotherapeuten/in setzt sich aus allen unmittelbar mit Ihnen und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen wie insbesondere:
• individuelle, persönliche Behandlung einschließlich der Befunderhebung, dementsprechenden Maßnahmen und Beratung
• behandlungsbezogene Administration sowie Terminierung
• notwendige Vor- und Nachbereitung der Behandlung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
• Bei Bedarf und Anfrage: das Erstellen und Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei Krankenversicherungsträgern, dem behandelnden Arzt, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen

Grundsätze der Physiotherapiebehandlung

Gesetzliches: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)
Selbstbestimmung: Ihr/e Physiotherapeut/in unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit ihrer/m Physiotherapeuten/in abzusprechen.
Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie ihrer/m Physiotherapeuten/in geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich ihr/e Physiotherapeut/in mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.

Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung

Im Rahmen des Erstgespräches werden Behandlungsziel und deren Maßnahmen besprochen und vereinbart. Ihr/e Physiotherapeut/in ist ein Begleiter auf ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie ihrer/m Physiotherapeuten/in Auskunft geben, über ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihr/e Physiotherapeut/in unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen. Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann hierbei bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder auch gewisse Handlungen zu unterlassen. Ergibt sich der Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie ihr/e Physiotherapeut/in darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.

Behandlungstermin wahrnehmen oder rechtzeitig absagen

Sobald Ihnen die Behandlungstermine übergeben oder zugesendet wurden, geht der/die Therapeut/-in davon aus, dass Sie alle vereinbarten Termine wahrnehmen können, wenn Sie diese nicht fristgerecht ändern lassen oder absagen. Können Sie einmal einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies Termin unverzüglich, spätestens aber (werktags) 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ihrer/m Physiotherapeuten/in mitzuteilen. Sollte dies nicht eingehalten werden, behält sich ihr/e Therapeut/-in das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Ausfallkosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

Gerichtsvereinbarung

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Behandlungsvertrag ergebenden Streitigkeiten, ist das sachlich zuständige Gericht mit dem Berufssitz in Bregenz. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

Zusatz für Chiropraktische Behandlungen:

LIEBE PATIENTIN/ LIEBER PATIENT,

wir möchten dich zunächst herzlich der Körpermanufaktur Praxis für Physiotherapie und Chiropraktik DORNBIRN begrüßen. Bitte nimm dir einige Minuten Zeit, um die nachfolgenden Hinweise aufmerksam zu lesen und den anliegenden Patientenfragebogen auszufüllen. Sie entscheiden selbstbestimmt, welche Arten der Behandlung wir anwenden. Der Fragebogen dient maßgeblich zu einer grundlegenden Anamnese, um das Behandlungsrisiko individuell abschätzen zu können und gegebenenfalls weitere notwendige Voruntersuchungen (bildgebende Verfahren wie Röntgen oder MRT) oder auch grundsätzliche Gegenanzeichen für eine Behandlung erörtern zu können. Wir sind hier darauf angewiesen, dass Sie uns vollständig und korrekt aufklären.

1. WAS IST CHIROPRAKTIK?

Chiropraktik ist eine eigenständige, ganzheitliche Form der Gesundheitssorge. Ziel ist es, die Gesundheit und Funktion des menschlichen Körpers wiederherzustellen und zu erhalten. Dies wird durch die Korrektur von Subluxationen erreicht. Eine Subluxation definieren wir als Verschiebung eines (Wirbel-) Gelenks aus der natürlichen Position, die mit Verlust der Beweglichkeit einhergeht und weitreichende, schädliche Auswirkungen auf die Funktion des Nervensystems und Bewegungsapparates hat. Das Vorhandensein von Subluxationen und ihre schädlichen Auswirkungen auf sämtliche Funktionen des Körpers ist unabhängig von Schmerz. Subluxationen können ohne bewusste Schmerzen entstehen und bestehen. Gesundheitsschädliche Wirkungen können schon lange vorhanden sein, bevor Schmerz entsteht. Der Indikator für eine chiropraktische Behandlung ist nicht das Vorhandensein von Symptomen, sondern ausschließlich des Vorhandenseins von Subluxationen. Die Korrektur von Subluxationen kann auch zur deutlichen Steigerung von Leistungsfähigkeit und allgemeinen Gesundheitsparametern führen.

2. WELCHE CHIROPRAKTISCHEN BEHANDLUNGEN GIBT ES?

Die chiropraktische Behandlung (genannt Justierung) korrigiert die Subluxation durch Wiederherstellen der physiologischen Beweglichkeit und Position eines (Wirbel-) Gelenks. Sie sorgt für die Rückkehr gesunder neurologischer Funktion auf segmentaler und globaler Ebene. Die Justierung normalisiert den Informationsfluss zwischen (Wirbel-) Gelenk und Gehirn. Somit trägt sie entscheidend zur Stressreduktion und allgemeiner Gehirngesundheit bei. Subluxationen können an allen Abschnitten der Wirbelsäule und des Beckens und gegebenenfalls auch an anderen Gelenken auftreten und werden dort durch chiropraktische Justierung korrigiert. Wir justieren in unserer Praxis mit den Händen (Full Spine Technik), mit Hilfe bestimmter Lagerungsmittel (SOT), mit einem speziellen chiropraktischen Instrument (Activator- Technik) oder mit Hilfe bestimmter Vorrichtung am Behandlungstisch (Thompson Technik). Neben der Justierung kommen möglicherweise auch Mobilisationen zur Anwendung. Dabei werden auch neuromuskuläre Techniken (z. B. verschiedene Formen der Muskeldehnung) und so genannte Weichteiltechniken eingesetzt.

3. GIBT ES ANDERE BEHANDLUNGSMETHODEN?

Zur Behandlung von Störungen an der Wirbelsäule kommen auch andere Methoden in Frage. Diese gehen möglicherweise mit längeren Behandlungszeiten (Krankengymnastik, physikalische Therapie, orthopädische Hilfsmittel), Nebenwirkungen (Medikamente) oder der Gefahr von Infektionen oder Nervenwurzelschäden (Injektionen in Gelenke / Wirbelsäule) einher. Daher empfehlen wir die Chiropraktik. Sie kann mit anderen Behandlungsmethoden (z.B. Faszientherapie, Physiotherapie, Psychotherapie) sinnvoll kombiniert werden.

4. KÖNNEN KOMPLIKATIONEN AUFTRETEN?

Wir verwenden in unserer Praxis ausschließlich sanfte Diagnosemittel und Behandlungstechniken, die Risiken auf ein Mindestmaß reduzieren. Dennoch sind wir vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, dich über die möglichen Gefahren von chiropraktischen Maßnahmen aufzuklären. Im Folgenden findest Du hierzu zwei relevante Urteile deutscher Gerichte mit jeweils anschließender Erläuterung:

1. Urteil des OLG Düsseldorf (vom 08.07.1993),

„Über eventuelle Gefahren chiropraktischer Maßnahmen ist aufzuklären. In diesem Urteil wird verlangt, dass der Patient über das Risiko aufgeklärt werden muss, dass es in seltenen Fällen, trotz korrekter Durchführung der Manipulation an der Halswirbelsäule, zu dauerhaften Durchblutungsstörungen des Kopfes kommen kann."

Nach dem heutigen Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft gibt es keinen Hinweis, dass die sachgerechte Durchführung einer chiropraktische Justierung an der Halswirbelsäule eine Dissektion (Verletzung) gesunder, hirnversorgender Halsgefäße primär verursacht. Bei Patienten mit verminderter Belastbarkeit der Halsgefäße kann es, unabhängig von einer chiropraktischen Behandlung, zu spontanen Einrissen und Schädigungen der Gefäßwand der Halswirbelsäulenschlagader kommen, ohne dass eine von außen kommende Verletzung des Gefäßes vorausgegangen ist. Diese sog. Spontandissektionen sind nicht immer erkennbar. Bei einer nicht erkennbaren Gefäßschädigung kann es in extrem seltenen Ausnahmefällen, zum Ablösen eines Blutgerinnsels kommen, das entweder das Blutgefäß verlegen kann oder direkt zu einer Schädigung von Hirnabschnitten im Sinne eines Schlaganfalls führen kann. Dabei handelt es sich um eine gefährliche Komplikation, die lebensbedrohlich sein kann und eine sofortige Versorgung im Krankenhaus erfordert.

2. Urteil des OLG Stuttgart (vom 20.02.1997, Zeichen 14 U 44/96), „Ein Heilbehandler (Arzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut) darf sich vor chirotherapeutischen Eingriffen nicht auf den Hinweis beschränken, dass es im Anschluss an die Behandlung auch zu einer Verschlechterung der Beschwerden kommen könne. Vielmehr ist ein durch einen Bandscheibenvorfall vorgeschädigter Patient darüber in Kenntnis zu setzen, dass es auch bei fehlerfreier Durchführung beim Eingriff zu einer Verlagerung von Bandscheibengewebe und in der Folge zu einer spinalen Wurzelkompression kommen kann. Dieser Hinweis ist zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten dringend geboten, wenn ein Erfolg durch die Chirotherapie ungewiss ist, dem Heilbehandler bekannt ist, dass es dem Patienten darauf ankommt, eine Bandscheibenoperation zu vermeiden."

Nach dem heutigen Kenntnisstand der medizinischen Wissenschaft gibt es keinen Hinweis, dass eine korrekt durchgeführte chiropraktische Behandlung an der Wirbelsäule eine Bandscheibenschädigung hervorrufen kann. Bei einer schon bestehenden Bandscheibenvorwölbung oder bei einem (möglicherweise nicht bekannten) Bandscheibenvorfall kann es auch bei kunstgerechter Anwendung in extrem seltenen Ausnahmefällen zu einer Verlagerung von Bandscheibengewebe und mit der Folge einer spinalen Wurzelkompression mit Schmerzausstrahlung, Gefühlsstörung oder (noch seltener) Lähmungserscheinungen im Bereich von Armen, Beinen, Blase oder Mastdarms kommen. Dies kann in einem solchen Fall auch durch Alltagsbewegungen (z.B. Drehung, Bücken, Heben, Niesen) ausgelöst werden. Tritt ein solches Ereignis ein, können u.U. längere dauernde oder weitere Schmerzen, Funktionsstörungen und Lähmungserscheinungen, die eine stationäre Behandlung und ggf. eine Bandscheibenoperation erfordern, die Folge sein.

Über deine speziellen Risiken oder die deines Kindes und damit verbundenen möglichen Komplikationen informieren wir Dich im Erstgespräch näher. Wir werden eine Behandlung nur durchführen, wenn wir bei dir keine Faktoren sehen, die auf ein erhöhtes Risiko für die gewählte Behandlungsmethode hindeuten. Selbstverständlich können wir keine Garantie für den Behandlungserfolg übernehmen. Es ist ferner nicht auszuschließen, dass es in sehr seltenen Fällen auch zu einer vorübergehenden Verschlechterung der Beschwerden kommen kann. Bitte frage im Erstgespräch nach allem, was Dir unklar und wichtig erscheint.

5. WORAUF IST NACH DER BEHANDLUNG ZU ACHTEN?

Informiere uns bitte unverzüglich, falls bei dir nach einer chiropraktischen Behandlung Schmerzen, Nervenstörungen, Schwindel oder eine außergewöhnliche Müdigkeit auftreten. Ein leichter vorübergehender Schwindel nach einer Justierung (bis fünf Minuten) ist harmlos. Vorsichtshalber solltest du dich ggf. noch eine Weile in der Praxis aufhalten. Bitte kontaktiere uns, falls nach Verlassen der Praxis außergewöhnliche Besonderheiten auftreten oder wende dich außerhalb unserer Praxiszeiten im Zweifel an den Notfalldienst oder eine Notaufnahme.

EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG

Über die geplante chiropraktische Behandlung wurde ich in einem Aufklärungsgespräch ausführlich informiert. Dabei konnte ich alle mir wichtig erscheinenden Fragen über Art und Bedeutung der Behandlung, über spezielle Risiken und mögliche Komplikationen, über Neben- und Folgemaßnahmen und ihre Risiken sowie über Behandlungsalternativen stellen. Falls bereits von Ärzten vorgeschlagene Operationen oder Behandlungen abgelehnt oder aufgeschoben werden, erfolgt dies ausschließlich in meiner eigenen Verantwortung. Ich habe keine weiteren Fragen und fühle mich in verständlicher Form umfassend informiert. Außerdem bin ich einverstanden, eine Ausfallpauschale in Höhe der eigentlichen Behandlungskosten zu bezahlen, wenn ich zu einem vereinbarten Termin nicht erscheine, ohne 24 Stunden vorher telefonisch oder schriftlich (werktags) abgesagt zu haben. Beim Ausfall handeln wir nach § 615 BGB.